Verantwortlich:
Andreas Habel
Abser Str. 22
26935 Stadland
Kontakt:
Telefon: 0157 73882235 0157 73882235
Telefax: 04732 33 14 35
E-Mail: andreashabel@online.de
Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 63/11606597] Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsabschluß
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge zwischen Andreas Habel Dienstleistungen aller Art als Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Sie gelten ab Vertragsabschluss als vereinbart.
Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag oder eMail des Auftraggebers und der schriftlichen oder eMail Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
Abweichend Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an.
Preise, Angebote
Allgemeine Preisangaben und Angebote des Auftragnehmers in Prospekten, Anzeigen, Internet und ähnliche sind freibleibend und unverbindlich.
Alle Preise sind Bruttopreise. Der Auftragnehmer berechnet eine Mehrwertsteuer von § 19 UStG.
An den im Auftragsangebot und Auftragsbestätigung genannten Preis hält sich der Auftragnehmer mindestens 30 Tage ab Auftragsdatum.
Die Preise für die Erfüllung der Dienstleistung verstehen sich ab Wohnsitz, 26935 Stadland, Abserstr. 22, zuzüglich sonstiger im Angebot oder Auftragsbestätigung genannter Kosten. Fahrtkosten werden ab dem 1. Entfernungskilometer berechnet. Wird ein vereinbarter Aufnahmetermin durch den Auftraggeber vor Ort abgesagt, trägt dieser die Fahrtkosten ab dem 1. Entfernungskilometer sowie die Stundensätze des Auftragnehmers.
Auftragsausführung, Rechte und Pflichten
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Aufträge ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
Vorrang vor jeglicher Vertragserfüllung hat die Sicherheit. Der Schutz vor Personen- und Sachschäden berechtigt den Piloten, nach eigenem Ermessen allein und vollumfänglich über die Erfüllung des Auftrags zu entscheiden. Der Pilot kann den Auftrag jederzeit vor oder während der Erfüllung abbrechen. (z.B. insbesondere durch Wetter, Wind, lokale Begebenheiten, mögliche Gefährdung von Personen, behördliche Anordnung)
Der Auftraggeber hat genaue Angaben zur Adresse und Lage des aufzunehmenden Objektes zu machen. An- und Abfahrten aufgrund fehlerhafter Angaben gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Durchführung des Auftrags gemachten Angaben. Der Auftragnehmer hat insoweit keine Prüfungspflicht.
Der Auftragnehmer sorgt für die erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Anmeldungen und Einhaltung etwaiger Auflagen. Eventuell hierfür zusätzlich anfallende Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
Leistungs- und Lieferzeit, Verzug
Die Vereinbarung von Leistungs- und Lieferterminen bedarf der Schriftform.
Die Einhaltung der Leistungs- und Lieferpflicht des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers (z.B. im Sinne von Absatz 3.2) voraus.
Leistungs- oder Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die dem Auftragnehmer die termingerechte Leistung bzw. Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. schlechtes Wetter, behördliche Anordnungen) hat er nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Hierfür hat der Auftraggeber eine Nachfrist von 14 Tagen zu gewähren. Danach kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Sind vereinbarte Fixtermine aus diesen Gründen nicht einhaltbar und können auch nicht nachgeholt werden (z.B. Veranstaltungen), können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung der beauftragten Leistung. Der Auftragnehmer kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ist die Rechnung sofort nach Zugang fällig und ohne Abzug zahlbar.
Nimmt der Auftraggeber die beauftragte Leistung bzw. Lieferung nicht ab, kann der Auftragnehmer wahlweise auf Abnahme bestehen oder 50 % des Auftragswertes, jedoch mindestens 100.00 € Schadenersatz verlangen.
Haftung
Für vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer.
Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber sichert zu, daß er berechtigt ist, die beauftragten Leistungen, insbesondere Luftaufnahmen durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen. Wenn hierbei Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte Dritter bestehen, obliegt dem Auftraggeber die Einholung der benötigten Rechte und Lizenzen im Sinne des Auftragsziels. Insbesondere hat er das Einverständnis abgebildeter Personen einzuholen.
Sofern Dritte gegenüber dem Auftragnehmer Rechtsverletzungen geltend machen, wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Bis zur Klärung der Angelegenheit durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die Auftragsausführung auszusetzen. Falls die Angelegenheit nicht geklärt werden kann, kann der Auftragnehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Ersatz der bis dahin gemachten Aufwendungen beanspruchen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei, wenn die Leistung oder Lieferung durch den Auftragnehmer die Rechte Dritter verletzt. Dies gilt nicht im Fall der Vorsätzlichkeit oder groß Fahrlässigkeit von Seiten des Auftragnehmers.
Urheber und Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer ist Urheber im Sinne des Urheberrechts an allen gelieferten Leistungen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Mit vollständigem Erhalt des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen des jeweiligen Auftrags ein. Ihm selbst bleibt die Nutzung vorbehalten. Die Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung (z.B. Flyer, Broschüren, Anzeigen oder Homepage) zu verwenden.
Jeder Nutzung ist der Urhebervermerk: Foto: Andreas Habel Dienstleistungen aller Art beizufügen (z.B. am Bild, im Bild, im Impressum)
Ein Unterlassen der Beifügung des Urheberrechtsvermerks laut 8.2 wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Auftragswertes, mindestens jedoch 100.00 € berechnet.
Sonstiges
Abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmung nicht. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine dem Vertragszweck und Wirtschaftlichkeit sinnvolle wirksame Regelung zu ersetzten.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist 26919 Nordenham.
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